Schwerpunkte:
- Kommunal: Berliner Stadtreinigung zerrollt Sperrmüll
- So schützen Recycler Mitarbeiter und Umwelt vor Lärm
Fürth - „Die Stiftung ear ist mehr als zufrieden, dass die Grundlagen ihrer Verwaltungstätigkeit nunmehr auch vom höchsten deutschen Verwaltungsgericht bestätigt wurden.“ Mit diesen Worten reagierte der Vorstand der Stiftung, Hartmut Theusner, auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zur Klage eines Herstellers von Kommunikationssystemen gegen Abholanordnungen der Stiftung ear.
„Die Leipziger Richter haben klargestellt, dass das ElektroG weder gegen nationales Verfassungsrecht noch gegen Europarecht verstößt. Insbesondere werden Hersteller nicht dadurch benachteiligt, dass sie eine umfassende Pflicht zur Entsorgung trifft, die auch die so genannten Alt-Altgeräte einschließt.“
Allein noch zu klären bleibe aus Sicht der Richter, wie weit die individuelle Nachprüfbarkeit der Berechnung der Abholverpflichtung im Rahmen eines Gerichtsverfahrens gehen müsse. „Dieser erneuten Verhandlung in der Tatsacheninstanz sehen wir mit Gelassenheit entgegen, weil ear auch bisher schon in jedem einzelnen Verfahren den Gerichten alle gewünschten Daten offen gelegt hat und nicht zuletzt deswegen stets bestätigt wurde,“ erklärte Theusner dazu.
Anzeige
Bringen Sie mit diesem Crossupdate Ihre Karte auf den neuesten Stand. Ab Version 13 auf Version 2009. Neu in der Version 2009: Emissionskalkulation: Als erster Routenplaner am Markt berechnet map&guide professional CO2 und weitere ...... weiter »