Schwerpunkte:
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- So schützen Recycler Mitarbeiter und Umwelt vor Lärm
Würzburg - Die Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland (ITAD) begrüßt grundsätzlich den Arbeitsentwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes als erste Diskussionsgrundlage zu einer sachgerechten Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie in nationales Recht.
ITAD unterstützt den Ansatz einer flexiblen Auslegung der neuen fünfstufigen Abfallhierarchie unter Berücksichtigung ökologischer und ökonomischer Aspekte. Die vom BMU angestrebte, allerdings auch als diskussionswürdig eingestufte und daher in Klammern gesetzte Beibehaltung eines Mindestheizwertes von 11.000 kJ/kg als Zulässigkeitskriterium zur energetischen Verwertung insbesondere von Siedlungsabfällen, kann allerdings nicht nachvollzogen werden.
Die EU-Abfallrahmenrichtlinie (AbfRRl) gibt klare Vorgaben für die Abgrenzung zwischen energetischer Verwertung und der Beseitigung von Siedlungsabfällen: eine Verbrennungsanlage für Siedlungsabfälle soll dann als (sonstige) Verwertungsanlage anerkannt werden, wenn sie die Energieeffizienzkriterien nach Anhang 1 der AbfRRl erfüllt (R1-Kennzahl > 0,6 bzw. 0,65). Der Heizwert des Abfalls fließt hierbei in die Berechnung der R1-Kennzahl ein.
Allenfalls wäre vorstellbar, wenn ein unterer Heizwert als Kriterium für eine selbstgängige Verbrennung angegeben wird, um die „sonstige Verwertung“ von der „Beseitigung“ abzugrenzen. In Anlehnung an das Deponierecht könnte hier ein Heizwert von 6.000 kJ/kg gewählt werden. Die signalisierte Gesprächsbereitschaft des BMU hinsichtlich des Heizwertkriteriums wird daher ausdrücklich begrüßt. Durch die thermische Abfallbehandlung in Deutschland wird schon heute soviel Energie bereitgestellt, dass rechnerisch rund 2 Millionen Haushalte mit Strom und Wärme versorgt werden können.
Durch die Substitution fossiler Brennstoffe bei der klassischen Energieerzeugung (z.B. Steinkohle-, Braunkohlekraftwerke) können rund 4 Millionen Tonnen Kohlendioxid pro Jahr eingespart werden. Die thermische Abfallbehandlung spielt somit in der Kreislaufwirtschaft auch eine wesentliche Rolle in Bezug auf Klima- und Ressourcenschutz, der im vorliegenden Arbeitsentwurf noch nicht ausreichend berücksichtigt wird.
Bezüglich der Ausgestaltung des neuen Gesetzes geht ITAD davon aus, dass im Rahmen des untergesetzlichen Regelwerkes analog zu den Effizienzkriterien für die energetische Verwertung auch für die stoffliche Verwertung Regelungen gefunden werden, die sowohl die Hochwertigkeit der Verfahren als auch die Transparenz der Verwertungsstoffströme sicherstellen. Ziel muss es sein, das vorhandene und bewährte System der deutschen Kreislauf- und Abfallwirtschaft - in dem hochwertiges Recycling und die energetische Verwertung „Hand in Hand“ gehen - durch entsprechende Regelungen zu stützen, Ökodumping zu verhindern und somit die Vorreiter- und Vorbildrolle Deutschlands hinsichtlich der Verwertung von Siedlungsabfällen im internationalen Vergleich zu betonen. ITAD wird sich intensiv in die Diskussionen im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens einschalten und nach eingehender Prüfung des Arbeitsentwurfes konkrete Änderungsvorschläge einbringen.
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