Auf der Suche nach Siloxanen im Deponiegas
Sortierung kleinster Edelmetallreste chemisch möglich
BDE zu Entwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes 09. März 2010 von: Redaktion Recycling Technology
Berlin - Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) hat den Arbeitsentwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes aus dem Hause des Bundesumweltministeriums verhalten positiv aufgenommen. BDE-Präsident Peter Kurth: „Der Gesetzentwurf ist der Einstieg in ein neues Verständnis der Rohstoff- und Ressourcenwirtschaft in Deutschland. Wir sehen eine Reihe von Kernaussagen, die in die richtige Richtung gehen. Allerdings gibt es auch noch erheblichen Korrekturbedarf.“ Positiv ist aus Sicht des BDE das Bekenntnis zur Umsetzung der in der europäischen Abfallrahmenrichtlinie verankerten Abfallhierarchie. Kurth: „Wir begrüßen, dass die stoffliche Verwertung von Abfällen den Vorrang gegenüber der Verbrennung haben soll. Wir wünschen uns hierzu aber noch eine stärkere Präzisierung.“ Ausdrücklich unterstützt der Verband die geplante Einführung der Wertstofftonne in Deutschland und die Erhöhung der Recyclingquoten. Gerade in Sachen Recyclingquoten sei jedoch noch wesentlich mehr möglich. BDE-Präsident Kurth: „Derzeit steht im Gesetzentwurf, dass bis zum Jahr 2020 eine Recyclingquote von 65 Prozent angestrebt wird. Bedenkt man, dass diese Quote heute schon bei 63 Prozent liegt, scheint das ausgegebene Ziel nicht ambitioniert genug zu sein. Wir plädieren dafür, die Recyclingquote bei 80 bis 85 Prozent festzuschreiben.“ Wesentlicher Kritikpunkt aus Sicht des BDE ist die derzeit völlig ungenügende Berücksichtigung der Interessen der privaten Entsorgungsunternehmen im Spannungsfeld zwischen kommunalen und privaten Unternehmen der Branche. Kurth: „Die größten Unklarheiten und damit Probleme sehen wir im Themenkomplex Andienungspflicht und gewerbliche Sammlung. Auch in Zukunft sollten ausschließlich gemischte Siedlungsabfälle andienungspflichtig sein. Es darf keinen Erstzugriff der Kommunen auf getrennt gesammelte Abfälle geben. Hier muss das Gesetz klar die gewerbliche Sammlung festschreiben. Alles andere wäre eine Rolle rückwärts gegenüber der Abfallrahmenrichtlinie und das Gegenteil von fairem Wettbewerb. Das kann nicht gewollt sein.“ Der BDE wird sich in das begonnene Gesetzgebungsverfahren mit zahlreichen konkreten Vorschlägen inhaltlich einbringen. Bildquelle: RT
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