Landers zu Entwurf des Kreislaufwirtschafts-Gesetzes

bvse-Präsident Burkhard Landers

Vor Kurzem äußerte sich bvse-Präsident Burkhard Landers zum Arbeitsentwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes:

"Der Arbeitsentwurf bleibt hinter den Erwartungen, die der Koalitionsvertrag geweckt hat, zurück. Der bvse fordert daher, dass das Zeitfenster, das uns die Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes bietet, genutzt wird, um jetzt die Weichen Richtung Zukunft zu stellen und den Weg zu ebnen für eine moderne Stoffstromwirtschaft. Wir brauchen bessere Rahmenbedingungen, die die Kreislaufwirtschaft und das Recycling stärker fördern als bisher.

Die im Entwurf enthaltene Pflicht zur Getrennthaltung, die im Entwurf angelegte Einführung der Wertstofftonne und auch die Zielsetzung, dass bis 2020 mindestens 65 Prozent der Siedlungsabfälle wiederverwendet oder recycelt werden müssen, sind wichtige und richtige Wegmarken. Das reicht aber noch nicht aus. Die Umsetzung der eindeutig auf die stoffliche Verwertung gerichteten 5-stufigen Abfallhierarchie ist ohne Wenn und Aber in dem neuen Gesetz zu gewährleisten.

Der Arbeitsentwurf wird diesem Anspruch leider noch nicht gerecht. Es bedarf eines wirksamen Schutzes vor der leichtfertigen Verbrennung wertvoller Sekundärrohstoffe. Dies gilt nicht nur aus Gründen des Ressourcenschutzes, sondern auch, um den mittelständischen Unternehmen der Recyclingwirtschaft den Zugang zu den notwendigen Stoffströmen für ihre innovativen Technologien zu erhalten.

Angesichts immer knapper werdender Rohstoffreserven nimmt die Gewinnung von Sekundärrohstoffen und deren stoffliche Verwertung volkswirtschaftlich an strategischer Bedeutung zu. Die Sekundärrohstoffversorgung der Industrie wird daher zu einem wichtigen, vielleicht sogar zu einem entscheidenden Faktor für die weltweite Industrielandschaft. Es liegt auf der Hand, dass das die ureigenste Aufgabe und Verpflichtung der privaten und mittelständischen Sekundärrohstoffbranche ist. Das spiegelt sich im vorliegenden Entwurf nicht ausreichend wieder.

Wir sind deshalb der Auffassung, dass zu einem Ausbau der Kreislaufwirtschaft hin zu einer Recyclinggesellschaft die im Abfall enthaltenen Wertstoffe ganz klar in den Aufgabenbereich der privaten Unternehmen gehören. Das ist nach bisherigem Recht und auch im Arbeitsentwurf für den gewerblichen Bereich so geregelt, was wir ausdrücklich begrüßen. Eine Ausnahme davon bildet aber die Entsorgung der privaten Haushalte. Der bvse ist der Ansicht, dass hier dringender Reformbedarf besteht. Es kann nicht sein, dass die Beteiligung privater Unternehmen an der Entsorgung der Privathaushalte vom „Goodwill“ der jeweiligen Kommune abhängig ist.

Wir wollen, dass durch eine Fortentwicklung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes auch die Wertstoffe aus den privaten Haushalten dem Aufgabenbereich der privaten Recycling- und Sekundärrohstoffbranche übertragen werden. Dabei favorisiert der bvse ein Modell, das die Kommunen zwingend verpflichtet, die Sammlung und Verwertung der getrennt gesammelten Wertstoffe aus privaten Haushalten öffentlich auszuschreiben. Darüber hinaus ist auch eine verpflichtende Ausschreibung für die Entsorgung der Beseitigungsabfälle aus privaten Haushaltungen sowie aus dem Gewerbe sinnvoll.“ An den Ausschreibungen können und sollen sich alle Marktteilnehmer, private wie kommunale Gesellschaften, auf gleicher Augenhöhe beteiligen. Das Ergebnis ist eine bürgernahe, effiziente und innovative Entsorgung der Privathaushalte ohne Bevorzugung von bestimmten Anbieterkreisen.

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bvse