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RAL-Gütegemeinschaft begrüßt NRW-Initiative im Kühlgeräte-Recycling 08. Februar 2010 von: Redaktion Recycling Technology
Luxembourg - Das Nordrhein-Westfälische Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) hat mit einer kürzlich veröffentlichten Studie zum Kühlgeräte-Recycling ein neues Kapitel für diesen wichtigen Teilaspekt der Umsetzung des ElektroG geöffnet. Die RAL-Gütegemeinschaft begrüßt ausdrücklich die Initiative der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, die als bisher einziges Bundesland das Thema Kühlgeräte-Recycling im Rahmen einer öffentlich zugänglichen Studie unter die Lupe genommen hat. Aus Sicht von RAL zeigen die Ergebnisse der Studie und die sich daraus ergebenden Optimierungsnotwendigkeiten, dass es jetzt auch für die anderen Bundesländer mit Kühlgeräte-Recycling-Anlagen dringend angezeigt ist, die Situation zu überprüfen. Vor dem Hintergrund der Diskussionen zum Kühlgeräte-Recycling in Deutschland der letzten Jahre war es aus Sicht der RAL-Gütegemeinschaft dringlich Zeit für eine Ermittlung des Status Quo. Dass die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen dieses Heft als erstes in die Hand genommen hat, ist sehr lobenswert. Dass die Fachleute des IUTA den Auftrag zur Begutachtung der Situation bekommen haben, kann ebenfalls nur begrüßt werden, weil hier neutrale Sachkompetenz zum Thema Kühlgeräte-Recycling bereits seit Jahren angesiedelt ist. Für die Bewertung der Studie ist aus Sicht der RAL-Gütegemeinschaft hauptsächlich der Abschnitt 4, der sich mit den tatsächlichen Resultaten der FCKW-Rückgewinnungsbemühungen nordrhein-westfälischer Recycler beschäftigt, von gesteigertem Interesse. Es ist grundlegende Auffassung der RAL-Gütegemeinschaft, dass die beim Kühlgeräte-Recycling eingesetzten Anlagen hochentwickelte Technologien nutzen sollten, der Begriff Stand der Technik sich aber nicht nach den verwendeten technischen Einrichtungen sondern nach den ökologischen Erfordernissen/Zielen und daran ausgerichteten Ergebnissen richten muss. Insofern sind die doch insgesamt sehr umfangreichen Abschnitte 2 (Grundlagen) und 3 (Stand der Technik) aus Sicht von RAL sicher interessant, aber doch umfangmäßig am Gesamtbericht etwas überrepräsentiert. Dennoch entsprechen sie überwiegend den bekannten Fakten zum Kühlgeräte-Recycling. In Bezug auf die ökologischen und klimarelevanten Ziele interessant sind dahingehend wie oben bereits angeführt die Erhebungen der IUTA in Abschnitt 4. Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass die Veröffentlichungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) dem nordrheinwestfälischen Kühlgeräte-Recycling zumindest für die Jahre 2004, 2005 und 2006 keine allzu guten FCKW-Recycling-Quoten attestiert hatten. Diese Quoten waren 2004 33 % FCKW-Rückgewinnung 2005 28 % FCKW-Rückgewinnung 2006 36 % FCKW-Rückgewinnung Für das Jahr 2007 unterteilte die DUH die NRW –Daten erstmals nach Stufe I und Stufe II und fand mit 48 % und 56 % ebenfalls wenig schmeichelhafte Ergebnisse vor. Der LANUV-Studie sind nun ebenfalls für 2007 und 2008 bezüglich Stufe I und Stufe II getrennte Rückgewinnungs-Quoten zu entnehmen. Interessant - vor allem aber überaus bemerkenswert- ist, dass zur Berechnung der FCKW-Rückgewinnungs-Quoten in der Studie dieselben Zahlen herangezogen worden sind, die auch von der DUH als Bezugsgröße gewählt wurden. Die DUH hatte als Grundlage ihrer Berechnungen die Rückgewinnungsmengen in Relation zu den aus dem UBA-Leitfaden und der RAL-GZ 728 bekannten Daten angeführt. Für 2007 und 2008 enthält der LANUV-Bericht zur Studie folgende Ergebnisse: 2007 65 % in Stufe I / 62 % in Stufe II / Gesamt: 63 % 2008 85 % in Stufe I / 75 % in Stufe II / Gesamt: 78 % Mit diesen Zahlen des LANUV werden die DUH-Recherchen für 2007 in der Größenordnung bestätigt, wobei bei Stufe I sicherlich die Anrechnung der defekten Geräte und bei Stufe II die Abschätzung der FCKW-freien Geräte zu dem geringen Unterschied geführt haben könnte. Es ist aus RAL-Sicht davon auszugehen, dass damit auch die DUH-Zahlen aus 2004-2006 den damaligen Zuständen entsprachen und die Kritik an den Ermittlungen der DUH unberechtigt war. Gleichzeitig macht dies klar, dass es enorm wichtig war, eine Sachstandsüberprüfung zu unternehmen. Eine der Schlussfolgerungen des LANUV ist die, dass das Kühlgeräte-Recycling in NRW auf hohem Niveau durchgeführt wird (Seite 7). Dieser Ansicht kann von der RAL-Gütegemeinschaft nicht geteilt werden: Den Grafiken auf den Seiten 58 bis 61 sind die FCKW-Rückgewinnungs-Quoten der einzelnen (anonymisierten) Betriebe zu entnehmen. Bei der Stufe I reichen die Einzelergebnisse in 2007 von 58 % bis 92 % und in 2008 von 78% -101%. Für die Stufe II sind in 2007 Werte von 41% bis 86 % und in 2008 Werte von 61% bis 87 % ersichtlich. Angesichts der sehr weiten Spanne der Prozent-Werte bei den einzelnen Recycling-Unternehmen kann aus RAL-Sicht nur für den jeweils Besten der Betreiber der Stufen I und II von einem relativ hohen Niveau gesprochen werden. Für die Stufe I müssen allerdings nach Auffassung der RAL-Gütegemeinschaft die Werte nochmals überprüft werden, weil hier für einen der Betreiber eine Rückgewinnung von 101 % attestiert wird und dieser Wert doch zumindest etwas fraglich erscheint. Insgesamt zeigt sich ganz eindeutig, dass einige Betriebe noch erhebliches Entwicklungspotential nach oben haben. Dies gilt insbesondere für die Stufe II, wo in 2008 keiner der Betreiber die international geforderten 90%-Rückgewinnungs-Quote erfüllt hat. Durch den Bericht wird allerdings der bereits durch die DUH-Veröffentlichungen dokumentierte Trend hin zu besseren Rückgewinnungs-Quoten in NRW eindeutig bestätigt. Das ist auf jeden Fall seine sehr positive Entwicklung und es kann davon ausgegangen werden, dass die anhaltende Diskussion der DUH und letztlich die Initiative der Landesregierung Hauptmotor dieser Verbesserungen gewesen sind. Den aus dem Bericht hervorgehenden Vorschlägen zur Optimierung der Behandlung kann die Gütegemeinschaft in vollem Umfang beipflichten. Ergänzen möchte Christoph Becker, Geschäftsführer der RAL-Gütegemeinschaft aber auf jeden Fall, dass es aus seiner Sicht dringend erforderlich ist, die Dokumentationssysteme der Anlagen unverzüglich auf eine einheitliche Basis zu stellen. Sowohl die RAL-Gütesicherung GZ 728 als auch das Papier von WEEE-Forum/CECED/EERA geben nach Beckers Ansicht dazu ausreichend Basis. Vor allem die lückenlose Dokumentation der Material-Input- und Outputströme der Anlagen wird es den Überwachungsbehörden möglich machen, Kontrollen effektiv und nachhaltig durchzuführen. Es wäre erfreulich, wenn das Bundesland Nordrhein-Westfalen weiterhin eine Ermittlung der FCKW-Rückgewinnungs-Quoten durchführen und die Ergebnisse jedes Jahr als Benchmark veröffentlichen würde. Den Verantwortlichen in der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen kann ausdrücklich gratuliert werden, dass sie die Initiative zu mehr Transparenz im Kühlgeräte-Recycling ergriffen haben. Aus RAL-Sicht wäre es wünschenswert, dass nun die anderen Bundeländer nachziehen und die in ihren Zuständigkeitsbereichen liegenden Anlagen mit gleicher Konsequenz und möglichst mit der gleichen Bewertungsmethode überprüfen. Der LANUV-Bericht zeigt dabei, dass es Sinn macht, die vom UBA und von der RAL-Gütegemeinschaft erarbeiteten Zielwerte für FCKW-Rückgewinnung als Maßstab heranzuziehen. Erfahrungen aus Österreich und der Schweiz zeigen, dass dies nachwievor gerechtfertigt ist, auch wenn der Anteil der FCKW-betriebenen Kühlgeräte zurück gehen wird. Bedenken des Umweltbundesamtes, dass die seinerzeit im UBA-Leitfaden manifestierten Rückgewinnungs-werte nicht mehr „up to date“ sind, sollten damit als unbegründet angesehen werden. Aus Sicht der RAL-Gütegemeinschaft kann die Überwachungstätigkeit der Behörden durch konsequentes und vor allem andauerndes Qualitätsmanagment, wie es z.B. die RAL-GZ 728 enthält, nachhaltig unterstützt werden. Die enormen Auswirkungen von FCKW-Emissionen auf den Treibhauseffekt und die Ozonschicht machen hier gesonderte Anstrengungen notwendig, die weit über das übliche Maß der Bemühungen um die Wiederverwertung anderer WEEE-Produkte hinausgehen. Bildquelle: pixelio.de
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